21 Aug BGH zu Unternehmenskaufvertrag
Überschuldung und Insolvenzreife einer Gesellschaft begründen keinen Rechtsmangel Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, dass Überschuldung und Insolvenzreife einer Gesellschaft keinen Rechtsmangel begründen. Zwar werde in der (gesellschaftsrechtlichen) Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass Überschuldung und Insolvenzreife einer Gesellschaft auch "Rechtsmängel" von an dieser erworbenen Geschäftsanteilen begründen würden, weil hierdurch zugleich deren Bestand gefährdet sei, so der BGH. Dabei werde aber übersehen, dass die Überschuldung oder auch Insolvenzreife einer Gesellschaft für sich den rechtlichen Bestand eines vom Verkäufer abgetretenen Gesellschaftsanteils gerade noch...