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Insolvenz Tag

In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dieser die Haftung von Geschäftsführern drastisch ausgeweitet. Zum Urteil: Nach der bisherigen Rechtsprechung hafteten diese einzig für die Verletzung ihrer Pflichten im Hinblick auf die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags während der Dauer der Amtszeit. Nun jedoch weitet der BGH diese Haftung auch auf die Zeit nach der Amtsbeendigung des Geschäftsführers aus. Geschäftsführer haften demnach auch Neugläubigern, die erst nach Amtsbeendigung beispielsweise als Anleger eine Kapitalanlage gezeichnet oder als Gesellschafter einer Gesellschaft beigetreten sind. Der BGH...