12 Sep. Bausparklausel zur Kündigung nach 15 Jahren ist unwirksam
Nicht in jedem Fall haben Bausparkassen das Recht, Bausparverträge nach Zuteilungsreife zu kündigen, wenn die Zuteilung nicht angenommen wird. So hat jüngst das LG Karlsruhe eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia für unwirksam erklärt, nach der sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, wenn diese die Zuteilungsreife nicht erreicht haben oder die Zuteilung nicht angenommen worden ist. Ähnliche Klauseln setzen auch die Landesbausparkasse Südwest und der Verband der privaten Bausparkassen ein.
Ist Ihr Bausparvertrag gekündigt worden oder droht eine solche Kündigung? Lassen Sie prüfen, ob diese Kündigung überhaupt rechtmäßig war!
Ansprechpartner: Tillman Dönnebrink, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Keine Kommentare